Freiburg-Augsburger Gespräche zur Nachhaltigkeit
Idee
Die Freiburg-Augsburger Gespräche zur Nachhaltigkeit sind eine interdisziplinäre Vortragsreihe, in der hochkarätige Gäste aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ihre Sicht auf die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit vorstellen. Die Gesprächsreihe ist ein kooperatives Angebot der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Universität Augsburg:
- Prof. Dr. Wolfgang Kessler (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
- Prof. Dr. Robert Ullmann (Universität Augsburg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
- Prof. Dr. Marcus Bravidor (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Abteilung für Financial Accounting & Auditing)
Ziel der Freiburg-Augsburger-Gespräche zur Nachhaltigkeit ist es nicht nur, die "klassischen" ESG-Themenfelder (Environment, Social und Governance) zu diskutieren. Vielmehr sollen Impulse für die Beantwortung der Frage generiert werden, wie sich der breite und unbestimmte Begriff der Nachhaltigkeit konkret in und auf Gesetzgebung, Staat, Gesellschaft und Unternehmen auswirkt und berücksichtigen lässt. Im Fokus steht dabei nach dem Zielbild des Zentrums für Business & Law, die praxisorientierte Verknüpfung von juristischen und ökonomischen Perspektiven.
Die Freiburg-Augsburger Gespräche zur Nachhaltigkeit finden in unregelmäßigen Abständen ca. viermal im Jahr statt.
Nächstes Gespräch
Am Dienstag, dem 18. Juni 2024, von 12:30 bis 14:00 Uhr diskutiert Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M. über Nachhaltige Gesetzgebung – verfassungsrechtliche Überlegungen.
Ausgangspunkt der Diskussion von Professor Kirchhof sind die Klagen über die Flüchtigkeit des Rechts und die Normenflut, die so alt sind wie das Gesetzesrecht selbst. Doch scheint die Kritik angesichts des heutigen Zustandes der deutschen und europäischen Rechtsordnung eine neue Berechtigung gewonnen zu haben. Zu den unterschiedlichen und oft veränderten Detailvorgaben des sog. Green Deal traten jüngst – um nur zwei weitere Beispiele zu nennen – die kaum zu überblickenden Regeln der europäischen Lieferkettenrichtlinie und des sog. KI-Gesetzes. Es ist äußerst zweifelhaft, ob diese Feinregulierungen ihre selbst gesetzten Ziele erreichen werden. Doch muss die öffentliche Hand gegenwärtig langfristige Aufträge erfüllen, wenn die Sicherheit, der Klimaschutz, die Energieversorgung, die Digitalisierung und weitere Infrastrukturen zu gewährleisten sind oder auch der demografischen Entwicklung insbesondere in den Sozialsystemen und bei den Fachkräften angemessen zu begegnen ist. So stellt sich die Frage, wie eine nachhaltigere Gesetzgebung in Deutschland und Europa besser gelingen kann. Welche prospektive Rolle obliegt den Grundrechten, wenn in den genannten Feldern eine Gleichheit in der Zeit eingefordert wird und das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Klimabeschluss eine neue intertemporale Freiheitssicherung entwickelt hat?
Über den Referenten: Professor Kirchhof ist Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht, Inhaber des Lehrstuhls für für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht sowie Dekan der Juristischen Fakultät an der Universität Augsburg. Seine Schwerpunkte an der Schnittstelle von Steuer-, Wirtschafts- und Verfassungsrecht vertritt er nicht nur in Forschung und Lehre sondern auch als Experte bei parlamentarischen Anhörungen sowie in zahlreichen journalistischen Gastbeiträgen zu aktuellen politischen Debatten.
Zur Anmeldung. |
Chronologie
Nr. | Datum | Referent*in | Titel | Aktion |
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2 | 18.06.2024 | Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M. | Nachhaltige Gesetzgebung – verfassungsrechtliche Überlegungen | Anmeldung |
1 | 23.04.2024 | Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld | Nachhaltigkeit in der Haushaltsgesetzgebung | Rückblick |